Diese Schadensersatzansprüche haben Sie als Vermieter

Ob beschädigte Rollläden, Brandlöcher im Bodenbelag oder zersprungene Fliesen – Mietsachschäden sind keine Seltenheit. Wie Sie als Vermieter mit diesen umgehen und welche Schadensersatzansprüche Sie gegen Ihre Mieter geltend machen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Voraussetzung für Schadensersatz

Zu der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung gehört eine Menge Vertrauen. Wird dieses verletzt, indem der Mieter Schäden an der Immobilie verursacht, ist die Enttäuschung oft groß. Zunächst ist es wichtig, zu prüfen, ob es sich um Verschleißerscheinungen handelt oder um tatsächliche Mietschäden, die mutwillig oder aus Unachtsamkeit entstanden sind. Ist zum Beispiel die Tapete leicht verschmutzt oder hinterlässt ein schweres Möbelstück Druckstellen im Boden, können Sie meist keinen Schadensersatz verlangen, da diese Mängel aus der vertragsmäßigen Nutzung der Immobilie resultieren. Gleiches gilt für Schäden, die ihren Ursprung schon vor dem Einzug des Mieters haben.

Zu Mietsachschäden, bei denen Ihnen Schadensersatz zusteht, zählen dagegen unter anderem:

  • Abgerissene Tapeten
  • Schäden an der Badezimmereinrichtung
  • Schimmel, der eindeutig durch falsches Heizen und Lüften entstanden ist
  • Brandlöcher im Teppichboden
  • Kratzer im Fußboden durch einen Schreibtischstuhl ohne Unterlage
  • Schäden, die durch Haustiere verursacht wurden

So gehen Sie vor

Lupe liegt vor kleinem Modellhaus

Handelt es sich um Schönheitsreparaturen, müssen Sie Ihrem Mieter die Möglichkeit geben, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Kommen die Bewohner nicht der im Vertrag festgelegten Endrenovierung nach, haben Sie das Recht, die Renovierungsarbeiten auf Kosten des Mieters von einem Fachmann zu ortsüblichen Preisen erledigen zu lassen. 

Bei schwerwiegenden Mietschäden dürfen Sie auch ohne Fristsetzung Geldersatz fordern, wie beispielsweise bei einem Schimmelbefall. Hier müssen Sie allerdings beweisen, dass dieser eindeutig von dem Mieter und nicht durch bauliche Mängel verursacht wurde. Bei Schäden an Einrichtungsgegenständen gilt der „Neu für Alt”-Grundsatz. Das bedeutet, dass Ihre Mieter nicht für den Neuwert, sondern für den Zeitwert aufkommen müssen. Gut zu wissen: Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter können Sie sowohl vor oder nach dem Auszug geltend machen.

Professionelle Beratung für eine sorgenfreie Vermietung

Sie stellen Schäden in Ihrer Mietimmobilie fest und sind sich unsicher, ob und inwiefern Sie Schadensersatz verlangen können? Wir von Primodeus Immobilien unterstützen Sie gerne und beraten Sie umfassend. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen.

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