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Fristverlängerung für die Grundsteuer: Abgabefrist Januar 2023

Falls Sie die neue Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, können Sie jetzt aufatmen: Die Frist wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Damit haben Sie drei Monate länger Zeit als ursprünglich vorgesehen. Doch was hat es überhaupt mit der neuen Grundsteuerberechnung auf sich?

Fristverlängerung im Sinne der Bürger

Eine Entlastung für alle Bürger und deren Steuerberater - das ist das Ziel der Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung. Spätestens nachdem klar wurde, dass ein Großteil der Bevölkerung noch keine entsprechenden Daten eingereicht hat, stieg der Wunsch nach diesem zusätzlichen Zeitfenster; und nun wurde ihm stattgegeben. Grundstücksbesitzer können sich somit in aller Ruhe der neuen grundsteuerlichen Beurteilung widmen.

Gründe für die neue Grundsteuerberechnung

Warum wurde diese neue Grundsteuerberechnung aber eingeführt? 

Der Grund ist simpel: Die bisherige Methode war veraltet und basierte auf Daten und  Werten von Grundstücken, die bereits Jahrzehnte in der Vergangenheit lagen. Dadurch ergab sich eine ungleichmäßige Bewertung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken. Das sei nicht mehr verfassungsgerecht, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2018, sodass in den letzten Jahren nach und nach die Weichen für die Neuberechnung gestellt wurden. Die neue Grundsteuer wird nach einer Übergangsphase ab Januar 2025 berechnet. 

Neue Frist wegen verschiedener Herausforderungen

Modellhaus steht auf Dokument zur Grundsteuererklärung

2022 sollten Eigentümer eine entsprechende neue Erklärung abgeben. Doch nicht alle haben es bislang geschafft. Schwierigkeiten ergaben sich vor allem zu Beginn der Frist für die Abgabe: ELSTER, die Seite, über welche die Grundsteuererklärung eingereicht werden muss, war überlastet und damit nicht mehr erreichbar. Doch auch das Ausfüllen selbst sorgte für Herausforderungen und war nicht für jeden Grundstücksbesitzer einleuchtend. Daher wird nun noch mehr Zeit für die verpflichtende Erklärung eingeräumt.

Länger als bis zum 31. Januar 2023 sollten Sie aber dennoch nicht brauchen: Wer die Frist überschreitet, riskiert zunächst Abmahnungen und später sogar Bußgelder. Auch darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage selbst schätzen, wenn die notwendigen Informationen fehlen. Das könnte für Sie teurer werden als eigentlich nötig!

Online die Daten übertragen

Die Grundsteuererklärung muss online an das Finanzamt übertragen werden. Dafür steht das ELSTER-Portal zur Verfügung. Seit Mitte des Jahres 2022 greifen Sie dort auf die entsprechenden Formulare zu. Wenn Sie noch nicht über ein Benutzerkonto bei ELSTER verfügen, bedenken Sie die mindestens zwei Wochen dauernde Vorlaufphase, bis Sie sich erfolgreich registriert und Ihre Anmeldedaten erhalten haben.

Unterstützung auf unterschiedliche Art

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung, können Sie unterstützende Software und praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen nutzen. Es gibt inzwischen viele Online-Hilfen, die Sie durch das Formular begleiten. Jedoch können Sie sich ebenfalls jederzeit an Experten aus dem Immobilienbereich wenden! - Wir von PRIMODEUS Immobilien zeigen Ihnen gerne, wie die korrekte Grundsteuererklärung aussieht und geben wertvolle Tipps. Kontaktieren Sie uns jetzt!

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