Unsere neuesten Berichte

Verschuldete Immobilie als Erbschaft: Wer kommt für die Schulden auf?

Wer eine Immobilie erbt, kann sich nicht immer glücklich schätzen: Wenn das Haus oder die Wohnung noch nicht abbezahlt ist oder sogar Schulden bestehen, müssen diese Verbindlichkeiten automatisch vom Erben übernommen werden. Ein Ausweg ist lediglich die Ablehnung des Erbes - dabei gilt jedoch das Prinzip: Alles oder nichts.

Immobilie nicht vorschnell annehmen - aber auch nicht gleich ablehnen!

Erhalten Sie die Benachrichtigung darüber, dass Sie eine Immobilie geerbt haben? Dann sollten Sie sorgfältig prüfen, was es im Detail damit auf sich hat! Gerade wenn es sich um entfernte Verwandte handelt und Sie die Eckdaten der Immobilie kaum kennen, ist Eile geboten. Denn wenn Schulden bestehen - nicht nur in Form von Hypotheken, sondern auch etwa als Kreditschulden - übernehmen Sie diese mit, sofern Sie das Erbe nicht binnen sechs Wochen ausschlagen.

Allerdings sollten Sie diese Entscheidung gründlich überdenken. Einmal abgelehnt, entfallen zwar die Schulden, aber auch alle eventuell positiven Aspekte des Erbes. Das heißt im Klartext: Entweder übernehmen Sie das komplette Erbe inklusive Schulden oder Sie entscheiden sich vollständig dagegen - erhalten also auch beispielsweise nicht die wertvolle Gemäldesammlung des Erblassers.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Kleine Figur ist mit Handschellen an Geldsack gekettet

Als Alleinerbe einer Immobilie können Sie alle Entscheidungen alleine treffen. Die Sechs-Wochen-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie von Ihrem Erbe erfahren. Nutzen Sie die Zeit, um einen Blick ins Grundbuch zu werfen. Als Erbe haben Sie dazu das Recht. Schauen Sie nach, ob Grundschulden bestehen oder eine Hypothek auf der Immobilie liegt.

Gibt es mehrere Erben, darf jeder für sich seinen Teil des Erbes ausschlagen. Lehnen alle Erben die Immobilie ab, übernimmt sie automatisch die Bundesrepublik Deutschland - und haftet damit auch für die Schulden. Bleiben mehrere Erben übrig, müssen sie sich nicht nur die Schulden teilen, sondern auch darüber beratschlagen, was mit dem Haus oder der Wohnung passiert. Zieht einer der Erben ein oder wird die Immobilie verkauft? Vielleicht kommt auch eine Vermietung infrage.

Wertermittlung als Hilfestellung

Wenn eine Immobilie mit Schulden belastet ist, muss dies noch kein Ausschlusskriterium für Ihr Erbe sein. Wichtig ist, den Gesamtwert des Erbes zu berechnen und diesen den Schulden gegenüberzustellen. Das gelingt Laien aber kaum und schon gar nicht in der Kürze der Zeit, in der Sie das Erbe noch ausschlagen können!

Die professionelle Wertermittlung, durch einen Makler wie PRIMODEUS Immobilien, hilft Ihnen zeitnah bei der Preiseinschätzung der geerbten Immobilie. Außerdem kann der Experte wertvolle Tipps, bezüglich eventuell notwendiger Sanierungen und Modernisierungen, geben. So erhalten Sie einen Überblick über Schulden und anfallende Kosten und können gemeinsam mit dem Profi abwägen, ob sich das Erbe auszahlt.

Zurück zur News-Übersicht

PRIMODEUS Immobilien GmbH

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

069-36604002