Nachbarstreit im Wohnungseigentum - was tun bei Lärm und Co?

Missachtete Ruhezeiten, zugeparkte Einfahrten, wuchernde Gärten... es gibt viele Faktoren, die eine zufriedene Nachbarschaft gefährden. Wenn Sie regelmäßig unter Ihren Nachbarn leiden, müssen Sie aber nicht gleich umziehen: In vielen Fällen können Sie sich rechtlichen Beistand holen und die Störfaktoren beseitigen.

Typischer Streitfall in der Nachbarschaft: Lärm

Ein klassisches Streitthema unter Nachbarn ist die Lärmbelästigung. Während Kinderlärm in der Regel bis zu einem bestimmten Umfang geduldet werden muss, dürfen Sie von Ihrem Nachbarn bei andauerndem Hundegebell aber konkret Abhilfe verlangen; und sei es, dass der Hund während der Ruhezeiten in einen schalldichten Raum verbracht wird. Für die Nutzung von lauten Maschinen wie Rasenmähern oder Laubbläsern gibt es festgelegte Zeiten. Außerhalb dieser ist die Anwendung unzulässig. Partymusik ist grundsätzlich nur bis maximal 22 Uhr erlaubt; auch dann, wenn vorher freundlich auf eine Feier hingewiesen wird.

Weitere Stolpersteine: Garten, Grundstücksgrenzen und Gerüche

Auch Probleme mit Nachbars Garten enden oft in unschönen Auseinandersetzungen. Dann etwa, wenn die Zweige des Baumes von nebenan auf das eigene Grundstück ragen. Hier können Sie den Nachbarn dazu auffordern, die überhängenden Zweige zu entfernen. Macht er dies nicht, dürfen Sie auch selbst aktiv werden. Bei der Gestaltung der Grundstücksgrenze gilt: Über zwei Meter hohe Pflanzen und Hecken müssen einen Mindestabstand von 0,5 Metern zum Nachbargrundstück aufweisen. Anderenfalls ist auch eine nachträgliche Entfernung möglich. Bei lästigen Gerüchen ist es wie mit dem Lärm: Auf die Ursache kommt es an. Während Kochgerüche in der Regel geduldet werden müssen, kann ein Übermaß an Zigarettenrauch Konsequenzen für den Verursacher haben.

Lösungen für Mieter und Eigentümer

Hände zeigen energisch auf Modellhaus

Während Sie in einer Mietwohnung im Zweifelsfall rasch ausziehen könnten, sind langfristige Lösungen bei Nachbarschaftsproblemen im Eigentum gefragt. Doch auch wer zur Miete wohnt, muss nicht gleich flüchten: Der Vermieter ist ein erster Ansprechpartner. Sie können unter Umständen sogar die Miete mindern, zum Beispiel bei andauerndem Lärm außerhalb der Ruhezeiten. Sie sollten aber zuvor mit dem Verursacher gesprochen haben. Fertigen Sie ein Lärmprotokoll für die Beweisführung an. Dasselbe gilt auch für die Lärmbelästigung im Eigentum. Führt der nette Hinweis an Ihren Nachbarn, dass es immer wieder zu laut ist, noch nicht zur Einsicht, ist das Ordnungsamt die richtige Adresse.

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Sind Sie in einer solchen oder ähnlichen Situation mit Ihren Nachbarn und benötigen weitere Tipps zur Entspannung der Lage? Oder möchten Sie sich über alternatives Wohneigentum informieren, wenn Sie Ihre Nachbarschaft doch lieber langfristig wechseln wollen? In beiden Fällen sind wir von PRIMODEUS Immobilien gern Ihr Ansprechpartner! Wir beraten Sie hinsichtlich möglicher Maßnahmen für einen ruhigen und erholsamen Alltag - trotz schwieriger Nachbarschaft.

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